Das Parlament hat am 18. Dezember 2020 beschlossen, dass der Mutterschaftsurlaub verlängert wird, wenn ein Kind nach der Geburt länger auf Spitalpflege angewiesen ist.
Müssen Kinder nach der Geburt drei Wochen oder länger im Spital bleiben, können die Mütter künftig bis zu acht Wochen zusätzlichen Mutterschaftsurlaub beziehen.